Auch die EU hat die problematische Rückstandssituation bei Gemüse aus Thailand festgestellt. Mit der Verordnung 669/2009 wurde deshalb veranlasst, dass seit dem 25.1.2010 jede zweite Lieferung von Yard Long Beans, Auberginen sowie Kohlgemüse (wie Chinakohl, Brokkoli, Pak Choi oder Choisum) an den EU-Grenzen amtlich auf Pestizidrückstände untersucht werden muss.