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Luftreinhaltung
Der Ausstoss von gas-, dampf- oder staubförmigen Schadstoffen
aus stationären Anlagen untersteht der Luftreinhalteverordnung.
Die Stoffe werden in verschiedene Klassen eingeteilt. Für diese
wurden maximale Emissionskonzentrationen festgelegt, welche nicht
überschritten werden dürfen.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie beim AWEL, Abteilung Lufthygiene
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AWEL,
Abteilung Lufthygiene
Stampfenbachstr. 12, 8090 Zürich
Tel.: 043 259 30 53, Fax. 043 259 51 78 |
Stadt Zürich:
Stadt Winterthur:
Abwasser
Das Gewässerschutzgesetz
und die Gewässerschutzverordnung
haben unter anderem das Ziel, Gewässer vor chemischen Verunreinigungen
zu schützen.
Für das Einleiten von verschmutzen Abwässern in ein Gewässer
oder in die Kanalisation ist eine Bewilligung erforderlich. Um die
Einleitungsgrenzwerte einzuhalten, müssen die verschmutzten
Abwässer in vielen Fällen vorbehandelt werden.
Das Versickern lassen von Chemikalien oder durch Chemikalien verschmutztem
Abwässer ist verboten.
Auskünfte und Bewilligungen erteilt das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz
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AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz
Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Tel. 043 259 32 62, Fax 043 259 39 80 |
Stadt Winterthur:
Stadt Zürich:
Im Fall von Gewässerverschmutzung beachten Sie bitte die Informationen unter http://www.umweltpikett.zh.ch.
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