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Chemikalien dürfen nicht mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Chemikalienabfälle und -Resten gelten als Sonderabfall.
Achtung
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Sonderabfälle wenn möglich in Originalverpackung oder klar beschriftet abgeben. Nicht unbeaufsichtigt oder in Reichweite von Kindern aufbewahren oder stehen lassen! |
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Sonderabfälle
nicht mischen ! |
Sonderabfälle aus dem Haushalt
Kleinmengen von Produktresten können an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden.
Öffentliche Sammelstellen
Zur Entsorgung von Sonderabfällen stehen die kantonalen Sammelstellen zur Verfügung.
Weitere lokale Sammelstellen für Sonderabfälle:
Die Gemeinden führen ausserdem regelmässig Sammelaktionen durch (Sonderabfallmobil).
Beachten Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde oder Informationen unter www.sonderabfall.zh.ch.
Sonderabfall aus Betrieben
Begrenzte Mengen aus Kleingewerben können ebenfalls zu den Sammelstellen gebracht werden. Alle übrigen Sonderabfälle müssen durch ein berechtigtes Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Umfangreiche Adressen zu diesem Bereich finden Sie unter www.abfall.ch.
Der Umgang mit Sonderabfällen untersteht der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Beachten Sie dazu die Informationen unter www.abfall.zh.ch.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie beim AWEL, Sektion Abfallwirtschaft
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AWEL, Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstr. 34, Postfach, 8090 Zürich
Tel. 043 259 39 49, Fax 043 259 42 80
Kantonales Abfalltelefon: 043 259 32 46
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