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Dienstleistungen > Stoffe und Gifte

 






Lagerung von Chemikalien (Thema Chemikalien)

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Kleinlager
Lager von gefährlichen Chemikalien sind in jedem Fall so zu gestalten, dass sie für unberechtigte Personen nicht zugänglich sind. Je nach Situation kann dies bedeuten, dass die Produkte einzuschliessen sind.

In kleinen Lagern sind primär die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes zu beachten. Die entsprechenden Checklisten für brennbare Flüssigkeiten oder Säuren und Laugen der SUVA enthalten die wichtigsten anwendbaren Aufbewahrungsvorschriften.
Checkliste Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten (SUVA Bestell Nummer: 67071.d)
Checkliste Säuren Laugen (SUVA Bestell Nummer: 67084.d)

Gewässerschutz
Lager mit wassergefährdenden Flüssigkeiten unterstehen der Melde- oder Bewilligungspflicht.

Ausgenommen sind Lager unter 450 Liter oder solche, die nur aus Behältern mit einem Volumen unter 20 Liter bestehen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim AWEL, Sektion Tankanlagen
AWEL, Sektion Tankanlagen
Walcheplatz 2, Poastfach, 8090 Zürich,
Tel. 043 259 32 60, Fax 043 259 51 47

Brandschutz
Auskünfte zu feuerpolizeilichen Anforderungen an Lager für Chemikalien erhalten Sie bei der kantonalen Feuerpolizei.
Gebäudeversicherung, Kantonale Feuerpolizei
Thurgauerstr. 56, 8050 Zürich
Tel. 044 308 21 11, Fax 044 303 11 20

Stadt Zürich:
Schutz und Rettung Zürich
Feuerpolizei
Beatenplatz 1, Postfach 7184, 8023 Zürich
Tel. 044 411 26 66, Fax. 044 411 26 05

Die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen hat Richtlinien für Lager mit gefährlichen Stoffen verfasst.
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (vkf)
Bundesgasse 20, Postfach 3001 Bern
Tel. 031 320 22 22, Fax. 031 320 22 99

Störfallvorsorge
Unter einem Störfall wird ein Ereignis verstanden, bei dem die Umwelt oder die Menschen auch in der Umgebung eines Betriebes zu Schaden kommen.

Betriebe, welche grössere Mengen (über einer Mengenschwelle) an gefährlichen Chemikalien (Stoffe, Erzeugnisse, Abfälle) lagern oder verarbeiten, fallen unter die Störfallverordnung.

Ein Betrieb fällt in der Regel unter die StFV, wenn z.B.:
Von einem einzelnen sehr giftigen (T+) Stoff oder Erzeugnis total mehr als 200 kg auf dem Betriebsareal vorhanden sind.
Von einem einzelnen giftigen oder ätzenden (T oder C) Stoff oder Erzeugnis total mehr als 2000 kg auf dem Betriebsareal vorhanden sind.
Umweltgefährliche (N) Stoffe oder Erzeugnisse in grösseren Mengen als 2000 kg pro Produkt vorhanden sind.
Von einem leichtentzündlichen Produkt (Flammpunkt < 55°C) oder von einem gesundheitsschädlichen (Xn) Produkt insgesamt mehr als 20'000 kg auf dem Betriebsareal vorhanden sind.
Mehr als 200'000 kg Benzin oder mehr als 500'000 kg Heizöl oder Diesel auf dem Betriebsareal vorhanden sind.

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom AWEL, Sektion Störfallvorsorge
AWEL, Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Tel.: 043 259 32 62, Fax.: 043 259 39 80






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