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Der
Transport von Chemikalien fällt unter die Bestimmungen der
Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter auf
der Strasse (SDR). Darin sind
Bestimmungen über Freigrenzen, Begleitpapiere, Ausbildung der
Fahrzeugführer sowie Anforderungen an Behälter, Fahrzeuge
und deren Ausrüstung und Kennzeichnung zu finden.
Betriebe, welche gefährliche Güter befördern, versenden
oder entladen brauchen ausserdem einen Gefahrengutbeauftragten (Gefahrengutbeauftragtenverordnung
(GGBV)). Diese Person ist im Unternehmen für die Einhaltung
der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher
Güter zuständig.
Auskünfte
Transport gefährlicher Güter (SDR/ADR allgemein):
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Kantonspolizei
Zürich, Technischer Verkehrszug
Postfach, 8021 Zürich, Tel. 044 247 22 11, Fax. 044 247 37 99 |
Technische Zulassungen für Verpackungen, Behälter, Tanks:
Gefahrengutbeauftragte:
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