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Transport von Chemikalien (Thema Chemikalien)

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Der Transport von Chemikalien fällt unter die Bestimmungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Darin sind Bestimmungen über Freigrenzen, Begleitpapiere, Ausbildung der Fahrzeugführer sowie Anforderungen an Behälter, Fahrzeuge und deren Ausrüstung und Kennzeichnung zu finden.

Betriebe, welche gefährliche Güter befördern, versenden oder entladen brauchen ausserdem einen Gefahrengutbeauftragten (Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV)). Diese Person ist im Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zuständig.

Auskünfte

Transport gefährlicher Güter (SDR/ADR allgemein):
Kantonspolizei Zürich, Technischer Verkehrszug
Postfach, 8021 Zürich, Tel. 044 247 22 11, Fax. 044 247 37 99

Technische Zulassungen für Verpackungen, Behälter, Tanks:
Eidgenössisches Gefahrgutinspektorat (EGI)
Richtistr. 15, 8304 Wallisellen, Tel. 044 877 61 11, Fax. 044 877 62 15

Gefahrengutbeauftragte:
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich
Neumühlequai 10, 8090 Zürich, Tel. 043 259 91 00






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