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Sicherer Umgang mit Chemikalien (Thema Chemikalien)

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Chemikalien im Haushalt
Die wichtigsten Punkte für die Verwendung von Chemikalien im Haushalt sind:

Kaufen Sie nur soviele Chemikalien wie Sie wirklich brauchen. Nicht mehr benötigte Gifte sollten laufend korrekt entsorgt werden. Sie stellen eine unnötige Gefahrenquelle dar.
Chemikalien oder Chemikalienabfälle dürfen niemals in Lebensmittelverpackungen aufbewahrt werden (PET-Getränkeflaschen, Konfitürengläser etc.).
Sie sind wenn immer möglich in der Originalverpackung zu lassen.
Chemikalien oder Chemikalienabfälle dürfen zu keiner Zeit für Unbefugte (speziell Kinder !) erreichbar sein (unerreichbar oder unter Verschluss).
Gefahren- und Sicherheitshinweise auf den Packungen beachten und befolgen.
Chemikalien müssen getrennt von Lebensmitteln, Medikamenten oder Futtermitteln aufbewahrt werden.

Selbstverständlich gilt dies auch bei der Arbeit und in Betrieben !

Chemikalien in Betrieben
Der sichere Umgang mit Chemikalien besteht aus verschiedenden Elementen.

Grundsätzlich ist den vorbeugenden Massnahmen Priorität einzuräumen. Erst in zweiter Linie soll auf Schutz- oder sogar Notfallmassnahmen vertraut werden.

Falls besonders gefährliche Stoffe eingesetzt werden sollen, ist ein Ersatz zu prüfen. Wo es zumutbar und technisch möglich ist, sollen weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden. Die Umweltgefährdung ist dabei auch zu berücksichtigen.

Information
Welche Stoffe sind vorhanden ?
Was sind deren Gefahren (Produktekennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, Schulung) ?
Wo werden sie gelagert und verwendet ?

Schutzmassnahmen
sichere Lagerung
Unzugänglichkeit für Unbefugte
Gefahrenkennzeichnung
Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz (technische, kollektive / persönliche)

Die SUVA hat Checklisten für den Umgang mit diversen Chemikalien erarbeitet. Damit können Sie überprüfen, ob der Umgang mit Chemikalien in Ihrem Betrieb sicher genug ist. Die Checklisten können auch bei der SUVA gratis bestellt werden.
Checkliste Säuren Laugen (SUVA Bestell Nummer: 67084.d)
Checkliste Umgang mit Lösungsmitteln (SUVA Bestell Nummer: 67013.d)
Checkliste Reaktionsharze (SUVA Bestell Nummer: 67053.d)
Checkliste Gesundheitsgefährdene Stäube (SUVA Bestell Nummer: 67077.d)
Checkliste Kühlschmiermittel (SUVA Bestell Nummer: 67056.d)
Checkliste Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten (SUVA Bestell Nummer: 67071.d)

Arbeitssicherheitsprodukte wie Schutzbrillen, Schutzhandschuhe etc. diverser Lieferanten können unter anderem auch bei der SUVA bezogen werden.

Massnahmen für Notfälle
Erste Hilfe bei Vergiftungen und Verätzungen (Duschen, Augenduschen, Notfallmedikamente)
Dekontamination (Aufsaugmittel, Entsorgung)
Notfalldienste (Telefonnummern)

Vollzug Arbeitnehmerschutz in Betrieben
Für Betriebe mit grossen Risiken sowie für Berufskrankheiten (alle Betriebe) ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) das zuständige Durchführungsorgan.

SUVA
Postfach, 6002 Luzern
Telefon: 0848 830 830, Fax: 0848 830 831

Für die übrigen gewerblichen und industriellen Betriebe (mit Ausnahme der Städte Winterthur und Zürich) ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Arbeitnehmerschutz, 8090 Zürich
Telefon: 043 259 91 00, Fax: 043 259 91 01

Stadt Zürich: Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
UGZ, Bau- und Betriebshygiene
Walchestr. 31, Postfach, 8035 Zürich
Tel. 044 412 20 86, Fax. 044 412 20 66


Stadt Winterthur: Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGS)
Departement Sicherheit und Umwelt, Gewerbeinspektorat
Obertor 32, 8402 Winterthur
Tel. 052 267 57 47, Fax. 052 267 63 22






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