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Chemikalien im Haushalt
Die wichtigsten Punkte für die Verwendung von Chemikalien im
Haushalt sind:
Kaufen Sie nur soviele Chemikalien wie Sie wirklich brauchen. Nicht
mehr benötigte Gifte sollten laufend korrekt entsorgt werden.
Sie stellen eine unnötige Gefahrenquelle dar.
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Chemikalien
oder Chemikalienabfälle dürfen niemals in Lebensmittelverpackungen
aufbewahrt werden (PET-Getränkeflaschen, Konfitürengläser
etc.).
Sie sind wenn immer möglich in der Originalverpackung zu lassen. |
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Chemikalien
oder Chemikalienabfälle dürfen zu keiner Zeit für
Unbefugte (speziell Kinder !) erreichbar sein (unerreichbar
oder unter Verschluss). |
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Gefahren-
und Sicherheitshinweise auf den Packungen beachten und befolgen. |
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Chemikalien
müssen getrennt von Lebensmitteln, Medikamenten oder
Futtermitteln aufbewahrt werden. |
Selbstverständlich gilt dies auch bei der Arbeit und in Betrieben
!
Chemikalien in Betrieben
Der sichere Umgang mit Chemikalien besteht aus verschiedenden Elementen.
Grundsätzlich ist den vorbeugenden Massnahmen Priorität
einzuräumen. Erst in zweiter Linie soll auf Schutz- oder sogar
Notfallmassnahmen vertraut werden.
Falls besonders gefährliche Stoffe eingesetzt werden sollen,
ist ein Ersatz zu prüfen. Wo es zumutbar und technisch möglich
ist, sollen weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden. Die
Umweltgefährdung ist dabei auch zu berücksichtigen.
Information
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Welche
Stoffe sind vorhanden ? |
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Was
sind deren Gefahren (Produktekennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,
Schulung) ? |
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Wo
werden sie gelagert und verwendet ? |
Schutzmassnahmen
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sichere
Lagerung |
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Unzugänglichkeit
für Unbefugte |
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Gefahrenkennzeichnung |
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Schutzmassnahmen
am Arbeitsplatz (technische, kollektive / persönliche) |
Die SUVA hat Checklisten für den Umgang mit diversen Chemikalien
erarbeitet. Damit können Sie überprüfen, ob der Umgang
mit Chemikalien in Ihrem Betrieb sicher genug ist. Die Checklisten
können auch bei der SUVA gratis bestellt werden.
Arbeitssicherheitsprodukte
wie Schutzbrillen, Schutzhandschuhe etc. diverser Lieferanten können
unter anderem auch bei der SUVA bezogen werden.
Massnahmen für Notfälle
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Erste
Hilfe bei Vergiftungen und Verätzungen (Duschen, Augenduschen,
Notfallmedikamente) |
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Dekontamination
(Aufsaugmittel, Entsorgung) |
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Notfalldienste
(Telefonnummern) |
Vollzug Arbeitnehmerschutz in Betrieben
Für Betriebe mit grossen Risiken sowie für Berufskrankheiten
(alle Betriebe) ist die Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
das zuständige Durchführungsorgan.
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SUVA
Postfach, 6002 Luzern
Telefon: 0848 830 830, Fax: 0848 830 831 |
Für die übrigen gewerblichen und industriellen Betriebe
(mit Ausnahme der Städte Winterthur und Zürich) ist das
Amt
für Wirtschaft und Arbeit
zuständig
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Volkswirtschaftsdirektion
des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit
(AWA)
Arbeitnehmerschutz, 8090 Zürich Telefon: 043 259 91 00, Fax: 043 259 91 01 |
Stadt Zürich: Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
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UGZ,
Bau- und Betriebshygiene
Walchestr. 31, Postfach, 8035 Zürich
Tel. 044 412 20 86, Fax. 044 412 20 66 |
Stadt Winterthur: Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGS)
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Departement
Sicherheit und Umwelt, Gewerbeinspektorat
Obertor 32, 8402 Winterthur
Tel. 052 267 57 47, Fax. 052 267 63 22 |
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