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Unsere Aufgabe, unser Auftrag

Im Sinne einer Dienstleistung der Gesundheitsdirektion sorgen wir dafür, dass im Kanton Zürich das Lebensmittelrecht eingehalten wird und verfolgen damit die Ziele des Lebensmittelgesetzes:

1. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden geschützt vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.

2. Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt.

3. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung geschützt.

Im Labor werden Produkte, welche der Lebensmittelgesetzgebung unterstellt sind chemisch, mikrobiologisch, physikalisch und sensorisch geprüft. Dazu stehen dem Kantonschemiker ausgewiesene Spezialisten für die einzelnen Fachgebiete mit den nötigen, modernsten Analysenapparaturen zur Seite. Überprüft werden im Labor Nahrungsmittel (inkl. Trinkwasser), Genussmittel (alkoholische Getränke), Bedarfsgegenstände wie Geschirr und Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Kosmetika, Gegenstände, die mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommen (z.B. Modeschmuck, Textilien), Kinderspielwaren und weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

Die Kontrolle umfasst aber auch Inspektionen in den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben, die jederzeit unangemeldet unter die Lupe genommen werden dürfen. Alle Betriebe werden risikobasiert in definierten Intervallen kontrolliert. In Problembetrieben werden häufigere
(Nach-) Kontrollen durchgeführt. Für diese grosse Aufgabe sind die kantonalen Lebensmittelinspektoren aber nicht auf sich alleine gestellt. Der grösste Teil der Routinekontrollen in den Betrieben ist den Gemeinden auferlegt, welche dazu Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure angestellt haben. Sie werden durch das Kantonale Labor ausgebildet und unterstehen fachlich dem Kantonschemiker.














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