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1943 - 1965, der 6. Kantonschemiker, Dr. Maximilian Staub |
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| 1949 |
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Coca
Cola® wird wegen signifikanter Mengen an freier Phosphorsäure
beanstandet. Phosphorsäure war damals als Genusssäure
in der Schweiz nicht zugelassen. Damit wird die Verkehrsfähigkeit
dieses weltweit verbreiteten Getränks in der Schweiz
verneint. Der Schweizer Botschafter in Washington interveniert
wegen der Befürchtung, dass ein allzu forsches Vorgehen
der Schweiz den Uhrenexporten schaden könnte. Man einigt
sich auf einen Kompromiss und überprüft die Sachlage
neu.
1953 wird dann Coca Cola® nicht als schädigender
beurteilt, als irgendein zuckerhaltiges Getränk.
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| 1950 |
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Auf
Drängen der Kantonschemiker wird das eidgenössische
Giftgesetz entworfen und in Kraft gesetzt.
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| 1965 |
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Rücktritt
von Dr. Maximilian Staub und Wahl von Dr.
Ernst Romann zum Kantonschemiker.
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