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Portrait > Rundgang 8/10

 






Inspektionswesen

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Lebensmittelinspektorat
Sämtliche Betriebe, die in irgend einer Form mit Lebensmitteln oder Gebrauchsge-genständen zu tun haben, unterstehen der Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat und den Lebensmittelkontrollen der Gemeinden. Diese Kontrollorgane sind befugt, jederzeit während der üblichen Öffnungszeiten oder wenn im Betrieb gearbeitet wird, Kontrollen vorzunehmen. In der Regel erfolgen die Inspektionen zwei mal pro Jahr unangemeldet. Überwacht werden die Lebensmittel auf genügende Qualität und Frische, den sorgfältigen, hygienischen Umgang, den Zustand und die Sauberkeit von Einrichtungen und Gebäulichkeiten. Ein Schwergewicht wird auf die Überwachung der Selbstkontrolle gelegt. Im Selbstkontrollkonzept der Betriebe muss dargelegt sein, welche Massnahmen der Betrieb selbst ergriffen hat, um die Anforderungen des Lebensmittelrechts einzuhalten. Diese Vorgaben und die damit verbundenen Kontrollen müssen schriftlich dokumentiert sein. Die Pflicht zur Selbstkontrolle gilt für jeden Betrieb: Vom direkt vermarktenden Landwirt der ab Hof verkauft bis zum industriellen Lebensmittelproduzenten.

Aufgrund der umfassenden Kontrollen in den vier Bereichen (Selbstkontrolle, Prozesse und Tätigkeiten, Lebensmittel, räumlich- / betriebliche Voraussetzungen) werden mögliche Gefahren beurteilt, die von einem Betrieb ausgehen können. In dieser Gefahrenbeurteilung werden die Betriebe in vier Gefahrenstufen für die Lebensmittelsicherheit eingeteilt. Ist die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet, wird der Betrieb ganz oder teilweise geschlossen. Sofern die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt oder in Frage gestellt ist, werden Verbesserungsmassnahmen angeordnet.
Die Gefahrenbeurteilung der Betriebe wird jährlich gesamtschweizerisch zusammengezogen. Die Übersicht, selbstverständlich ohne die namentliche Nennung der einzelnen Betriebe, stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung (siehe Jahresberichte).

Chemikalien
Die Abteilung Chemikalien ist mit dem Vollzug der Chemikaliengesetzgebung beauftragt.
Im Rahmen der Marktüberwachung zum Chemikalienrecht überprüft das Kantonale Labor die Bestimmungen über die Verpackung, die Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Düngern. Im Kanton Zürich sind rund 1'300 Hersteller und Importeure solcher Produkte ansässig.
Darüber hinaus umfasst die Marktüberwachung im Bereich der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung die Überprüfung verschiedenster Gruppen von Gegenständen auf Inhaltsstoffe, die entsprechenden Beschränkungen oder Verboten unterliegen.
Umgangs- und Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien sind in rund 1'500 Betrieben des Gross- und Detailhandels vor Ort zu kontrollieren. In mehreren Branchen sind Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht und die Ausbildungsanforderungen (Fachbewilligungen) bei der Verwendung von Desinfektions-, Holzschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln zu überwachen.
Das Kantonale Labor ist ausserdem mit der kantonsinternen Koordination des Vollzugs weiterer Bereiche der Chemikaliengesetzgebung beauftragt.


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Einsicht in die schriftliche Selbstkontrolldokumentation.



Kritische Prüfung eines vorgefertigten Lebensmittels.













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