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Lebensmittelinspektorat
Sämtliche Betriebe, die in irgend einer Form mit Lebensmitteln
oder Gebrauchsge-genständen zu tun haben, unterstehen der Kontrolle
durch das Lebensmittelinspektorat und den Lebensmittelkontrollen
der Gemeinden. Diese Kontrollorgane sind befugt, jederzeit während
der üblichen Öffnungszeiten oder wenn im Betrieb gearbeitet
wird, Kontrollen vorzunehmen. In der Regel erfolgen die Inspektionen
zwei mal pro Jahr unangemeldet. Überwacht werden die Lebensmittel
auf genügende Qualität und Frische, den sorgfältigen,
hygienischen Umgang, den Zustand und die Sauberkeit von Einrichtungen
und Gebäulichkeiten. Ein Schwergewicht wird auf die Überwachung
der Selbstkontrolle gelegt. Im Selbstkontrollkonzept der Betriebe
muss dargelegt sein, welche Massnahmen der Betrieb selbst ergriffen
hat, um die Anforderungen des Lebensmittelrechts einzuhalten. Diese
Vorgaben und die damit verbundenen Kontrollen müssen schriftlich
dokumentiert sein. Die Pflicht zur Selbstkontrolle gilt für
jeden Betrieb: Vom direkt vermarktenden Landwirt der ab Hof verkauft
bis zum industriellen Lebensmittelproduzenten.
Aufgrund der umfassenden Kontrollen in den vier Bereichen (Selbstkontrolle,
Prozesse und Tätigkeiten, Lebensmittel, räumlich- / betriebliche
Voraussetzungen) werden mögliche Gefahren beurteilt, die von
einem Betrieb ausgehen können. In dieser Gefahrenbeurteilung
werden die Betriebe in vier Gefahrenstufen für die Lebensmittelsicherheit
eingeteilt. Ist die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet,
wird der Betrieb ganz oder teilweise geschlossen. Sofern die Lebensmittelsicherheit
beeinträchtigt oder in Frage gestellt ist, werden Verbesserungsmassnahmen
angeordnet.
Die Gefahrenbeurteilung der Betriebe wird jährlich gesamtschweizerisch
zusammengezogen. Die Übersicht, selbstverständlich ohne
die namentliche Nennung der einzelnen Betriebe, stehen der Öffentlichkeit
zur Verfügung (siehe Jahresberichte).
Chemikalien
Die Abteilung Chemikalien ist mit dem Vollzug der Chemikaliengesetzgebung beauftragt.
Im Rahmen der Marktüberwachung zum Chemikalienrecht überprüft das Kantonale Labor die Bestimmungen über die Verpackung, die Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Düngern. Im Kanton Zürich sind rund 1'300 Hersteller und Importeure solcher Produkte ansässig.
Darüber hinaus umfasst die Marktüberwachung im Bereich der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung die Überprüfung verschiedenster Gruppen von Gegenständen auf Inhaltsstoffe, die entsprechenden Beschränkungen oder Verboten unterliegen.
Umgangs- und Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien sind in rund 1'500 Betrieben des Gross- und Detailhandels vor Ort zu kontrollieren. In mehreren Branchen sind Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht und die Ausbildungsanforderungen (Fachbewilligungen) bei der Verwendung von Desinfektions-, Holzschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln zu überwachen.
Das Kantonale Labor ist ausserdem mit der kantonsinternen Koordination des Vollzugs weiterer Bereiche der Chemikaliengesetzgebung beauftragt. |
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Einsicht
in die schriftliche Selbstkontrolldokumentation. |
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Kritische
Prüfung eines vorgefertigten Lebensmittels. |

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